Zeitungsstapel vor hellem Hintergrund

Medizin studieren ohne Numerus Clausus


Kreis Bergstraße (kb). Wer in Hessen Medizin ohne Numerus Clausus studieren möchte, kann sich jetzt für das Wintersemester 2024/2025 wieder auf einen der quotierten Plätze für ein Studium der Humanmedizin bewerben. Der Zugang wird dabei nicht nach Durchschnittsnote (Numerus Clausus), sondern nach Motivation und Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für das Studium entschieden. Die Landesregierung hatte diese Möglichkeit bereits 2022 geschaffen, um den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) und die hausärztliche Versorgung insbesondere im ländlichen Raum in Hessen zu stärken. Denn eine spätere Tätigkeit in einem dieser Bereiche ist Bedingung für den Zugang zu den quotierten Plätzen. Das entsprechende Bewerbungsportal ist bis Mittwoch, 28. Februar 2024, freigeschaltet.

Die sogenannte Doppel-Vorabquote spricht Interessierte an, die Medizin studieren wollen, um anschließend als Hausärztinnen und -ärzte im ländlichen Raum oder als Fachärztinnen und -ärzte in einem Gesundheitsamt zu arbeiten. In der Bergsträßer Kreisverwaltung und dem Gesundheitsamt wird das Programm weiterhin sehr positiv gesehen.  „Es ist eine sehr gute Nachricht, dass das Land Hessen an der Nachwuchsförderung für bestimmte Bereiche festhält, die nicht einfach zu besetzen, aber absolut notwendig sind. Das Programm bleibt wichtig, um ärztliche Fachkräfte für die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum und im Öffentlichen Gesundheitsdienst zu gewinnen und einem Mangel vorzubeugen“, sagt Landrat Christian Engelhardt.

Die Studienplätze werden in einem zweistufigen Auswahlverfahren durch das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) vergeben. Dabei steht nicht der Notendurchschnitt der Bewerberinnen und Bewerber im Fokus, sondern die persönliche und fachspezifische Eignung. Förderlich sind zum Beispiel erworbene Erfahrungen in einschlägigen Ausbildungen, beruflicher Tätigkeit, im Ehrenamt oder Freiwilligendienst.

Der Studienplatz ist an eine bedarfsbezogene Tätigkeit in der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum beziehungsweise an eine Beschäftigung in einem Gesundheitsamt und an klare vertragliche Bedingungen geknüpft. Nach ihrer fachärztlichen Weiterbildung in den Fachrichtungen Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin oder Öffentliches Gesundheitswesen werden die ausgebildeten Ärztinnen und Ärzte ihren Beruf vertragsgemäß für zehn Jahre in einer Landesregion mit besonderem öffentlichen Bedarf beziehungsweise im Öffentlichen Gesundheitsdienst ausüben.

Nähere Informationen zu dem Programm, den Bewerbungsvoraussetzungen sowie das Bewerbungsportal finden Sie unter: Studienplatzquote Medizin | HLfGP. hessen.de.