Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) dient dem Nachweis Ihrer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst ab dem 23.05.2021 die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab. Wenn in Ihrem Führerschein bereits die Schlüsselzahl "95" eingetragen ist, behält die Schlüsselzahl jedoch ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum des Führerscheins. Erst danach ist die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises notwendig. Der FQN ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt und von der Bundesdruckerei hergestellt wird.

    Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.

    Angehende und etablierte Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer, die im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D sind, müssen ihre Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen. Dafür sind in der Regel eine Grundqualifikation und im Anschluss alle 5 Jahre eine Weiterbildung notwendig. Die nachgewiesene Berufskraftfahrerqualifikation wird als FQN in Kartenform ausgestellt.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung)
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Gültiger Führerschein
    • Nachweis über die (beschleunigte) Grundqualifikation, bzw. Weiterbildung
    • ggf. Nachweis über andere abgeschlossene spezielle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (die Ausbildung über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland für Fahrzeugführer oder die Schulung über den Schutz von Tieren beim Transport), sofern diese angerechnet werden sollen,
    • ggf. Arbeitsgenehmigung EU oder Aufenthaltstitel mit dem Vermerk der erlaubten Erwerbstätigkeit
    Spezielle Hinweise für - Kreis Bergstraße

    Der Führerscheinstelle legen Sie die Teilnahmebescheinigungen vor, welche Ihnen die Ausbildungsstätte nach dem Besuch der Unterrichtstage ausgehändigt hat. Die Ausbildungsstätten haben auch die Formulare zum Ausstellen der Teilnahmebescheinigungen.

    Zur Ausstellung des Fahrerqualifikationsnachweises müssen Sie der Führerscheinstelle die Teilnahmebescheinigungen, welche Sie von der Ausbildungsstätte erhalten haben, aushändigen.

    Ferner benötigen Sie ein biometrisches Lichtbild, ein Ausweisdokument und Ihren Führerschein.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ).

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bergstraße

    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Die Schlüsselzahl 95 wird immer befristet eingetragen. Nutzen Sie die Möglichkeiten zur Synchronisation der Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubniserlaubnis mit der Frist der Schlüsselzahl 95. Bei gleichen Ablaufdaten können Sie mit einem Behördengang sowohl die Fahrerlaubnis wie auch die Schlüsselzahl 95 verlängern lassen.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Bergstraße

Ansprechpartner für die Durchführung der Weiterbildung ist eine anerkannte Ausbildungsstätte. Sie können zu jeder anerkannten Ausbildungsstätte im gesamten Bundesgebiet gehen. Die anerkannte Ausbildungsstätte berät Sie auch über die für Sie maßgeblichen Lernziele.

Ansprechpartner für die Ausstellung des Fahrerqualifikationsnachweises ist die Fahrerlaubnisbehörde.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende