Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung für Taxi

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Taxi wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

    Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.

  • Teaser

    Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Taxi wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

  • Verfahrensablauf

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

  • Voraussetzungen

    • geistige und körperliche Eignung
    • Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
    • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
    • EU-/EWR-Führerschein
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Leistungsbeschreibung im Hessenfinder)
    • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
    • Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
    • Nachweis der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus)
    Spezielle Hinweise für - Kreis Bergstraße

    Die ärztlichen Untersuchungen gelten 1 Jahr, die augenärztliche Untersuchung 2 Jahre. 

    Ärztliche Untersuchungen = Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung, Nachweis der Belastbarkeit, Orientierungsleistung u.s.w.

    Augenärztliche Untersuchung = Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

  • Rechtsgrundlage