Kfz-Zulassung: Neufahrzeug aus einem Nicht-EU-Land
Leistungsbeschreibung
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Leistungsbeschreibung "Kfz- Zulassung Neufahrzeuge" im Verwaltungsportal Hessen.
Spezielle Hinweise für - Kreis BergstraßeBitte beachten Sie den Flyer Vorführpflicht von Kraftfahrzeugen im Zusammenhang mit der Zulassung von Fahrzeugen.
Bemerkungen
Spezielle Hinweise für - Kreis BergstraßeBesondere Hinweise zu Vollmachten
Bei der Zulassung/ Umschreibung eines Fahrzeugs prüft die Zulassungsbehörde unter anderem, ob der künftige Halter Gebühren- oder Steuerrückstände hat, die im Zusammenhang mit der früheren Zulassung eines Fahrzeugs stehen. Kommt eine Zulassung aufgrund von solchen Rückständen nicht zustande und hat der künftige Halter jemanden bevollmächtigt, sein Fahrzeug zuzulassen, benötigt die Zulassungsbehörde eine entsprechende Einverständniserklärung des künftigen Halters, dass entsprechende Angaben zu Rückständen gegenüber dem Bevollmächtigten gemacht werden dürfen. Verwenden Sie daher bei einer Vollmacht ausschließlich den Vordruck des Kreises Bergstraße (siehe unten). Andernfalls kann ihr Zulassungsantrag nicht bearbeitet werden.Anträge / Formulare