Saisonkennzeichen beantragen
Leistungsbeschreibung
Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge wie Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile gedacht, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden. Deren Besitzer beziehungsweise Halter können sich damit das häufige An- und Abmelden ersparen.
Der Versicherungsschutz und die Beitragspflicht ruhen im Zeitraum außerhalb des Betriebszeitraumes. (Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens angeführt; z. B. 05/11 = das Fahrzeug darf von Mai bis November benutzt werden.)
Sie legen bei der Zulassung des Fahrzeugs einmalig den Zeitraum (mindestens 2 bis maximal 11 Monate jährlich) fest, in dem Sie das Fahrzeug benutzen möchten.
Außerhalb dieses Betriebszeitraums muss das Fahrzeug auf privaten Flächen abgestellt werden.
Verfahrensablauf
Sie oder ein schriftlich bevollmächtigter Vertreter müssen einen Antrag bei der zuständigen Zulassungsstelle (in der Regel die des Wohnortes) stellen.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen wollen, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, ggf. schon vorher erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis BergstraßeAusweiskopie wird akzeptiert.
Mitzubringen sind: Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, Versicherungsbestättigung für SaisonkennzeichenFür die Änderung des Saisonzeitraumes sind erforderlich: • ZB Teil I• ZB Teil II • eVB-Nummer, die den gewünschten Saisonzeitraum zulässt • Kennzeichenschilder • Vollmacht, wenn Halter nicht selbst vorspricht • Gültigen Identitätsnachweis des Halters und ggf. des Bevollmächtigten
Das Fahrzeug muss zugelassen seinRechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Kreis BergstraßeFahrten zur Hauptuntersuchung sind innerhalb des Saisonzeitraum möglich. Außerhalb des Saisonzeitraum muss die Fahrt zur Hauptuntersuchung mit Kurzzeitkennzeichen erfolgen.
Anträge / Formulare