Waffenschein

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:

An wen muss ich mich wenden?

Der Waffenschein wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende