Der Park vor dem Landratsamt in Heppenheim an einem klaren Frühlingstag.

Beim Kreis Bergstraße (Sitz: Heppenheim) ist die Stelle einer oder eines hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten (m/ w/ d) zu besetzen.


Die Wahl erfolgt für eine Amtszeit von sechs Jahren. Eine Wiederwahl ist möglich.

Der oder dem hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten obliegt neben den Dezernatsaufgaben die allgemeine Vertretung des Landrats.

Die Zuweisung der Arbeitsgebiete obliegt gemäß § 44 Absatz 1 Satz 3 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) dem Landrat. Der vorgesehene Verantwortungsbereich soll unter anderem Aufgabengebiete aus den Bereichen Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), Gesundheitspflege sowie Jugendhilfe umfassen. Des Weiteren sollen zentrale Steuerungsaufgaben wahrgenommen werden.

Wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz und Unionsbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Die Amtsbezüge richten sich nach dem Hessischen Besoldungsgesetz in Verbindung mit der Hessischen Kommunalbesoldungsverordnung nach Besoldungsgruppe B 5.

Darüber hinaus wird eine Aufwandsentschädigung im Rahmen der Kommunalen Besoldungs- und Dienstaufwandsentschädigungsverordnung gewährt.

Der Kreis Bergstraße hat über 275.000 Einwohner in 22 Städten und Gemeinden. Aus seiner Lage in den eng miteinander verflochtenen Ballungsräumen Rhein-Main und Rhein-Neckar, seiner Struktur und landschaftlichen Vielfalt ergeben sich vielfältige und außergewöhnliche Aufgaben und Herausforderungen.

Gesucht wird eine zielstrebige, verantwortungsbewusste und engagierte Persönlichkeit, die die für ein kommunales Spitzenamt erforderliche Eignung und Befähigung besitzt sowie über umfassende und vielseitige Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung verfügen soll. Darüber hinaus sind mehrjährige politische und insbesondere kommunalpolitische Erfahrungen wie auch ehrenamtliches Engagement erwünscht, um die Kreispolitik bürgernah umzusetzen und entscheidend mitzugestalten. Dazu gehört, mit Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen ein Dezernat eigenverantwortlich zu leiten, Menschen zu führen, eine hohe Sozialkompetenz aufzuweisen sowie den Dialog mit der Bevölkerung zu pflegen.

Für diese Funktion werden insbesondere vorausgesetzt:

• Erfahrungen in verschiedenen Funktionen der öffentlichen Verwaltung, Fach- und Rechtsgebieten und Verwaltungsebenen oder vergleichbare Erfahrungen und Qualifikationen aus privatwirtschaftlichen Unternehmen

• Erfahrung in einer Tätigkeit im kommunalen Bereich oder mehrjährige Erfahrung in einer hervorgehobenen Position in kommunalen Selbstverwaltungsgremien.

• Erfahrung auf der politisch-administrativen Ebene

• Erfahrungen in der Verwaltungssteuerung

• mehrjährige Führungserfahrung und Personalführungskompetenz in einer öffentlichen Verwaltung

• durch Studium, Verwaltungsausbildung oder vergleichbarer Qualifikation erworbene Kenntnisse des Verwaltungsrechts, des Kommunalrechts, sowie des öffentlichen Haushaltswesens.

Der Amtsantritt soll spätestens zum 1. September 2024 erfolgen.

Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.

Die üblichen Bewerbungsunterlagen einschließlich eines lückenlosen Tätigkeitsnachweises sind bis 29. Mai 2024 in verschlossenem Umschlag mit Angaben der Absenderin/ des Absenders und dem Kennwort "Wahl der oder des hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten" zu richten an den Vorsitzenden des Ausschusses des Kreistages Bergstraße zur Vorbereitung der Wahl der oder des hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten des Kreises Bergstraße, Herrn Norbert Schmitt, Fachbereich Kreisgremien, Gräffstraße 5, 64646 Heppenheim (Bergstraße).

Heppenheim, 10. Mai 2024

Der Vorsitzende des Ausschusses des Kreistages Bergstraße zur Vorbereitung der Wahl der oder des hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten des Kreises Bergstraße

gez. Norbert Schmitt