HELP - Soziale Arbeit an Schulen
Leistungsbeschreibung
HELP Fachkräfte bieten sozialpädagogische Einzelfallhilfe in Grundschulen, Haupt- und Realschulen, Gesamtschulen und den Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen im Kreis Bergstrasse.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
HELP ist ein Angebot der Schulsozialarbeit nach § 13a SGB VIII.
Was sollte ich noch wissen?
HELP Fachkräfte sind bei einem Freien Träger der Jugendhilfe angestellt. Sie arbeiten unabhängig vom Jugendamt und von der Schule.