HELP - Soziale Arbeit an Schulen

  • Leistungsbeschreibung

    HELP Fachkräfte bieten sozialpädagogische Einzelfallhilfe in Grundschulen, Haupt- und Realschulen, Gesamtschulen und den Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen im Kreis Bergstrasse.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

  • Rechtsgrundlage

    HELP ist ein Angebot der Schulsozialarbeit nach § 13a SGB VIII.

  • Was sollte ich noch wissen?

    HELP Fachkräfte sind bei einem Freien Träger der Jugendhilfe angestellt. Sie arbeiten unabhängig vom Jugendamt und von der Schule.


An wen muss ich mich wenden?

Kinder und Jugendliche können die HELP Fachkraft der Schule eigenständig aufsuchen.

Elternteile können sich ebenfalls an die HELP Fachkraft in der Schule Ihres Kindes oder Jugendlichen wenden.

Die Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage der Schule, im Sekretariat der Schule oder per Aushang in der Schule.

Zuständige Abteilungen