Jugendleiter/innen-Card in Hessen (Juleica)
Leistungsbeschreibung
Die Juleica kann jede/r erhalten, die/der als Jugendleiterin oder Jugendleiter in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit bei einem dem Hessischen Jugendring angehörigen Jugendverband, für einen nach § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetz anerkannten Träger der freien Jugendhilfe oder für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tätig ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ein elektronisches Passfoto. Dieses ist dem Online-Antrag in der vorgegebenen Form beizufügen.
Das Online-Antragsverfahren sieht ansonsten keine Möglichkeit vor, dem Antrag Bescheinigungen bzw. Nachweise in elektronischer Form beizufügen. Diese sind bei Nachfragen entsprechend der Richtlinie dem freien bzw. öffentlichen Träger in geeigneter Art und Weise zur Verfügung zu stellen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Ausgabe der Jugendleiter-Card dient dem gesetzlichen Auftrag zur Unterstützung ehrenamtlicher Tätigkeit (§ 73 SGB VIII) und liegt somit im öffentlichen Interesse. Für die Ausstellung wird daher keine Gebühr erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Grundsätzlich sind bei der Antragsstellung keine Fristen zu beachten.
Wird ein Folgeantrag gestellt, muss dieser innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Ablauf der Card erfolgen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Kreis BergstraßeSonderurlaub für die ehrenamtlichen Mitarbeiter in der Jugendarbeit
Im Kreis Bergstraße ist für Anträge der Sportjugend der Landessportbund Frankfurt zuständig. Hier erhalten Sie alle Informationen.
Für Jugendgruppen, die dem Hessischen Jugendring angegliedert sind, ist der Hessische Jugendring in Wiesbaden zuständig.
Die Sonderurlaubsanträge für sonstige Maßnahmen (z. B. Veranstaltungen von nicht auf Landesebene anerkannten Jugendgruppen, Maßnahmen von Städten/Gemeinden) werden direkt vom Jugendamt Kreis Bergstraße bearbeitet. Anträge bitte formlos stellen.
Weitere Informationen finden Sie hier...