Personenverkehr gewerblich - Genehmigung


An wen muss ich mich wenden?

Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen werden durch das für den Sitz des Unternehmens zuständige Regierungspräsidium (Darmstadt, Gießen oder Kassel) erteilt.

Genehmigungen für den gewerblichen Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen (mit max. 9 Sitzplätzen inkl. Fahrer) werden in Gemeinden mit 7.500 und mehr Einwohnern durch den Gemeindevorstand, im Übrigen durch den Kreisausschuss erteilt.

Spezielle Hinweise für - Kreis Bergstraße

Die Straßenverkehrsbehörde Kreis Bergstraße ist zuständig für die Kommunen unter 7.500 Einwohner.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende