Emissionen/Immissionen/Immissionsschutz


An wen muss ich mich wenden?

Anlagen, deren Errichtung und Betrieb unter das Bundes-Immissionsschutzgesetz fallen, werden durch die zuständige Behörde (Abteilungen Umwelt der Regierungspräsidien oder Landkreise bzw. Kreisfreie Städte) überwacht.

Spezielle Hinweise für - Kreis Bergstraße

Immissionsschutz | Kreis Bergstrasse (kreis-bergstrasse.de) 

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende