Infektionsschutz Beratung
Leistungsbeschreibung
Der Öffentliche Gesundheitsdienst erteilt Ihnen allgemeine Auskünfte zu bestimmten meldepflichtigen Infektionskrankheiten, z. B.: Wie sollte man sich im Infektionsfall oder bei Krankheitsausbrüchen verhalten? Wie sind die Übertragungswege? Wie groß ist die Ansteckungsgefahr? Wie kann ich mich und meine Familie schützen?
Ein kommunales Gesundheitsamt sorgt als Überwachungsbehörde für die Sicherstellung der öffentlichen Hygiene und die Umsetzung des Infektionsschutzes in seinem Zuständigkeitsbereich.
Als untere Gesundheitsbehörde berät sie Bürger und Einrichtungen bei Fragen zu infektionshygienischen und gesundheitlichen Themen.
Eine der hoheitlichen Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) ist auch die infektionshygienische Überwachung von medizinischen Einrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Das zuständige Gesundheitsamt führt infektionshygienische Begehungen in medizinischen und öffentlichen Einrichtungen durch und berät bei Hygienemängeln oder lokalen Ausbrüchen von Infektionserkrankungen.
Der ÖGD berät die Bevölkerung über Schutzimpfungen, der Vorbeugung von übertragbaren Krankheiten und zu allen Themen der Trinkwasser- und Badewasserhygiene.Die Beratung ist für den Bürger kostenfrei und wird anonym gehalten.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- IfSG Meldeformular
- Merkblatt Borreliose
- Merkblatt Campylobacter
- Merkblatt Clostridium difficile
- Merkblatt EHEC
- Merkblatt enteritische Salmonellen
- Merkblatt HFMK
- Merkblatt Impetigo contagiosa
- Merkblatt Influenza
- Merkblatt Keratokonjunktivitis epidemica
- Merkblatt Kopfläuse
- Merkblatt Legionellen
- Merkblatt Masern
- Merkblatt Meningokokken
- Merkblatt Mononukleose
- Merkblatt Mumps
- Merkblatt Norovirus
- Merkblatt Ringelröteln
- Merkblatt Rotavirus
- Merkblatt Röteln
- Merkblatt Scabies
- Merkblatt Shigellose
- Merkblatt Streptococcen
- Merkblatt TBC
- Merkblatt Tollwut
- Merkblatt weitere Enteritiden
- Merkblatt Windpocken Gürtelrose
- Merkblatt Yersiniose