Fischerprüfung abnehmen lassen
Leistungsbeschreibung
Für die Ausstellung des ersten Fischereischeins (siehe Leistung „Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen“) ist in aller Regel eine bestandene Fischerprüfung erforderlich. In dieser Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über die Arten der Fische, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erkennt die oberste Fischereibehörde die staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfungen und Fischereischeine anderer Bundesländer an.
Von der Ablegung der Fischerprüfung sind u. a. befreit:
- Personen mit einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischer oder Personen, die sich in einer solchen Ausbildung befinden,
- Personen, die bei der für den gehobenen und höheren Staatsforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung eine Prüfung in Fischereikunde mit Erfolg abgelegt haben,
- Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet sind oder
- Personen, die am 29. Dezember 1990 oder innerhalb der letzten fünf Jahre vor diesem Datum einen gültigen Inland-Fischereischein besessen haben, wenn sie nach diesem Zeitpunkt bereits einen neuen Fischereischein erteilt bekommen haben.
Informationen darüber, wie Sie Ihren Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen, finden Sie hier:
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis BergstraßeDem Antrag auf Zulassung zur Prüfung sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang (dreißigstündig), der eine mindestens acht Zeitstunden umfassende praktische Unterweisung in den Gebrauch der Fanggeräte sowie eine Einweisung in das tierschutzgerechte Töten von Fischen beinhaltet hat (Original). Bitte nutzen Sie hierfür den Vordruck Bescheinigung Vorbereitungslehrgang Fischerprüfung Hessen (Stand 08.12.2021).pdf
- Nachweis über die bezahlte Prüfungsgebühr in Höhe von 40,00 €.
- Amtliches Führungszeugnis der Belegart „Null” (nicht älter als 3 Monate (entfällt bei Personen unter 14 Jahren)).
- Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters (bei Personen unter 18 Jahren).
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Kreis Bergstraße40,00 €
Kontodaten für die Überweisung der Fischerprüfungsgebühr
Kontoinhaber: Kreiskasse Bergstraße, 64646 Heppenheim
Verwendungszweck: II-11/1-OGe Fischerprüfung 20xx, Ihr Vor- und Nachname
Sparkasse Starkenburg
IBAN: DE31 5095 1469 0000 0301 66
BIC: HELADEF1HEP
Sparkasse Bensheim
IBAN: DE46 5095 0068 0001 0258 65
BIC: HELADEF1BEN
Volksbank Darmstadt Mainz eG
IBAN: DE66 5519 0000 0012 1760 12
BIC: MVBMDE55XXX
Sparkasse Worms-Alzey-Ried
IBAN: DE32 5535 0010 0003 1600 09
BIC: MALADE51WOR
Postbank Frankfurt
IBAN: DE94 5001 0060 0006 9496 06
BIC: PBNKDEFFXXX
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Kreis BergstraßeDie vollständigen Anmeldungsunterlagen zur Fischerprüfung müssen jeweils mindestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Kreisverwaltung vorliegen.
Anträge / Formulare
- Bescheinigung Vorbereitungslehrgang Fischerprüfung Hessen
- Fischerprüfung, Antrag(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)