Fischerprüfung abnehmen lassen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Für die Ausstellung des ersten Fischereischeins (siehe Leistung „Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen“) ist in aller Regel eine bestandene Fischerprüfung erforderlich. In dieser Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über die Arten der Fische, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erkennt die oberste Fischereibehörde die staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfungen und Fischereischeine anderer Bundesländer an.

    Von der Ablegung der Fischerprüfung sind u. a. befreit:

    1. Personen mit einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischer oder Personen, die sich in einer solchen Ausbildung befinden,
    2. Personen, die bei der für den gehobenen und höheren Staatsforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung eine Prüfung in Fischereikunde mit Erfolg abgelegt haben,
    3. Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet sind oder
    4. Personen, die am 29. Dezember 1990 oder innerhalb der letzten fünf Jahre vor diesem Datum einen gültigen Inland-Fischereischein besessen haben, wenn sie nach diesem Zeitpunkt bereits einen neuen Fischereischein erteilt bekommen haben.

    Informationen darüber, wie Sie Ihren Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen, finden Sie hier:
     

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bergstraße

    Dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung sind folgende Unterlagen beizufügen:


    - Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang (dreißigstündig), der eine mindestens acht Zeitstunden umfassende praktische Unterweisung in den Gebrauch der Fanggeräte sowie eine Einweisung in das tierschutzgerechte Töten von Fischen beinhaltet hat (Original). Bitte nutzen Sie hierfür den Vordruck Bescheinigung Vorbereitungslehrgang Fischerprüfung Hessen (Stand 08.12.2021).pdf

    - Nachweis über die bezahlte Prüfungsgebühr in Höhe von 40,00 €. 

    - Amtliches Führungszeugnis der Belegart „Null” (nicht älter als 3 Monate (entfällt bei Personen unter 14 Jahren)). 

    - Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters (bei Personen unter 18 Jahren).


  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bergstraße

    40,00 €


    Kontodaten für die Überweisung der Fischerprüfungsgebühr


    Kontoinhaber: Kreiskasse Bergstraße, 64646 Heppenheim

    Verwendungszweck: II-11/1-OGe Fischerprüfung 20xx, Ihr Vor- und Nachname


    Sparkasse Starkenburg

    IBAN: DE31 5095 1469 0000 0301 66

    BIC: HELADEF1HEP

    Sparkasse Bensheim

    IBAN: DE46 5095 0068 0001 0258 65

    BIC: HELADEF1BEN

    Volksbank Darmstadt Mainz eG

    IBAN: DE66 5519 0000 0012 1760 12

    BIC: MVBMDE55XXX

    Sparkasse Worms-Alzey-Ried

    IBAN: DE32 5535 0010 0003 1600 09

    BIC: MALADE51WOR

    Postbank Frankfurt

    IBAN: DE94 5001 0060 0006 9496 06

    BIC: PBNKDEFFXXX


  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bergstraße

    Die vollständigen Anmeldungsunterlagen zur Fischerprüfung müssen jeweils mindestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Kreisverwaltung vorliegen.

  • Anträge / Formulare


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